Aktuelles & aktuelle Bekanntmachungen

Niedrigwassersituation - Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs

Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern informiert das Landratsamt Kulmbach die Bevölkerung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG). 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

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